Diebstahl

Diebstahl bezeichnet die unrechtmäßige Aneignung einer Fremden Sache mit dem Vorsatz, diese dem Eigentümer zu entziehen. Es handelt sich um eine Form des Eigentumsdelikts, bei dem der Dieb das Ziel hat, die gestohlene Ware für sich zu behalten oder sie zu nutzen. Diebstahl ist in den meisten Rechtssystemen strafbar und kann je nach Wert des gestohlenen Gutes und den Umständen des Diebstahls mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafe geahndet werden. In Deutschland ist die rechtliche Definition des Diebstahls im Strafgesetzbuch (StGB) in § 242 festgelegt. Der Tatbestand des Diebstahls beinhaltet typischerweise das Handeln ohne Einverständnis des Eigentümers und die Absicht, die Sache dauerhaft zu besitzen. Es gibt auch verschiedene Formen des Diebstahls, wie beispielsweise Einbruchdiebstahl oder Ladendiebstahl, die jeweils unterschiedliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.